1. Vertragsinhalt
1.1 Die radio B2 GmbH vermarktet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Werbezeiten auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die der Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkennt. Die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2 Soweit der Auftrag auch Internet-Werbemaßnahmen umfasst, gelten diese AGB, soweit auf Internet-Werbung anwendbar, entsprechend.
1.3 Aufträge sind ein Vertragsangebot an die radio B2 GmbH. Sie werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die radio B2 GmbH verbindlich.
1.4 Die radio B2 GmbH behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, insbesondere wenn der Inhalt der Werbung gegen rechtliche Bestimmungen, die ZAW-Werberichtlinien, behördliche Vorgaben oder gegen die Interessen von der radio B2 GmbH verstößt. Dies gilt entsprechend für die Stornierung bereits rechtsverbindlich geschlossener Werbeaufträge. Bei rechtsverbindlich geschlossenen Werbeverträgen behält sich die radio B2 GmbH ferner vor, diese wegen der Herkunft, des Inhalts oder der Form, häufiger Wiederholungen oder der technischen Qualität des Werbematerials sowie insbesondere aus programmlichen Gründen zu stornieren. Programmlicher Grund können auch negative Reaktionen von Zuhörern, Wettbewerbern oder Behörden oder die Abmahnung der Werbesendung sein. Die Gründe für die Ablehnung einer Ausstrahlung werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlungen des Werbematerials verbraucht sind. Darüber hinaus können gegenüber der radio B2 GmbH keine Ansprüche geltend gemacht werden.
2. Mitwirkungspflichten, Ausstrahlung
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen und die sendefähigen Werbematerialien bis 14 Tage vor dem jeweiligen Ausstrahlungstermin an die radio B2 GmbH zu liefern. Liefert der Auftraggeber später, kann die radio B2 GmbH die termingerechte Ausstrahlung nicht gewährleisten. Die radio B2 GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Unterlagen und Werbematerialien auf Verwendbarkeit/Sendetauglichkeit zu überprüfen und Veränderungen vorzunehmen, soweit dies zur Anpassung an die Sendenorm erforderlich ist. Überprüft die radio B2 GmbH die Unterlagen/Werbematerialien und stellt dabei deren Unbrauchbarkeit fest, so wird die radio B2 GmbH den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die radio B2 GmbH ist berechtigt, eingesandte Werbespots in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
2.2 Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil der Auftraggeber Unterlagen, Texte, Sendekopien oder sonstige für die Ausstrahlung notwendige Werbematerialien („Unterlagen“) verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet der radio B2 GmbH zur Verfügung gestellt hat, so bleibt der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch von der radio B2 GmbH unberührt. Ein Recht zur kostenfreien Ersatzausstrahlung besteht für den Auftraggeber nicht. Bei fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er sämtliche zur Verwertung der gelieferten Werbematerialien im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte geistigen Eigentums innehat und hierüber verfügen kann. Er gewährleistet, dass durch die Ausstrahlung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die radio B2 GmbH von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und trägt die Kosten eines Rechtsstreits. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der radio B2 GmbH die für die Abrechnung mit der Gema/GVL notwendigen Angaben vorab mitzuteilen. Fehlen die Gema/GVL-Angaben, geht die radio B2 GmbH davon aus, dass der Werbespot keine Gema/GVL-pflichtigen Bestandteile enthält. Der Auftraggeber überträgt der radio B2 GmbH alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
2.4 Die vereinbarten Sendezeiten sind ca.-Zeiten und werden eingehalten, wobei jedoch eine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben wird. Fällt eine Werbesendung aus dem Programm – oder aus technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik, oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aus, so wird sie nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Kann die Sendung weder vorverlegt noch nachgeholt werden, hat der Auftraggeber unter Ausschluss weiterer Ansprüche Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises. Fallen ein oder mehrere Sender ganz oder teilweise aus, so hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, Anspruch auf Erstattung des anteiligen Grundpreises.
2.5 Die radio B2 GmbH wird die überlassenen Manuskripte und Tonträger des Auftraggebers bis 6 Wochen nach Beendigung des Auftrags aufbewahren. Für sonstige Unterlagen gilt diese Aufbewahrungsfrist nur, wenn der Auftraggeber dies bei deren Übersendung ausdrücklich schriftlich verlangt hat, anderenfalls trifft die radio B2 GmbH insoweit keine Aufbewahrungspflicht. Auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb der Drei-Monats-Frist wird die radio B2 GmbH die aufbewahrten Manuskripte, Tonträger sowie gegebenenfalls sonstigen Unterlagen dem Auftraggeber auf dessen Kosten und Gefahr zusenden. Äußert sich der Auftraggeber bis zum Ablauf der Drei-Monats-Frist nicht, so ist die radio B2 GmbH berechtigt, die aufbewahrten Manuskripte, Tonträger und gegebenenfalls sonstigen Unterlagen zu vernichten.
3. Vergütung, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Aufträge werden nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste berechnet und monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Änderungen der Preislisten sind jederzeit möglich. Für bestätigte Sendeaufträge sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Ausstrahlung dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zu der vereinbarten Ausstrahlung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich auszuüben.
3.3 Rabatte werden gemäß Rabattstaffel gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich realisierten Schaltvolumens verrechnet. Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die radio B2 GmbH ist zur Erhebung des Verbundzuschlages berechtigt.
3.4 Produktions- und sonstige Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Darüber hinaus wird die von der radio B2 GmbH anlässlich der Sendung ermittelte Zeit für die Berechnung des Kundenpreises der jeweiligen Ausstrahlung gemäß den jeweiligen Sekundenpreisen gemäß der Anlage zu dem jeweiligen Vertrag zu Grunde gelegt.
3.5 Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von acht Werktagen ab Rechnungsdatum oder bei Bankeinzug erhält der Auftraggeber 2% Skonto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Die radio B2 GmbH behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbeauftrags zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstandenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Durch die Zurückstellung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch.
4. Werbeagenturen und Werbemittler
Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie von der radio B2 GmbH anerkannt sind, ihre Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen und der radio B2 GmbH einen konkreten Kunden zugeführt haben, eine Agenturvergütung. Diese Vergütung beträgt 15% des dem Kunden der radio B2 GmbH in Rechnung gestellten Nettorechnungsbetrages. Sie ist bei Anlieferung der sendefähigen Werbespots und der Zahlung der Rechnung durch den Kunden fällig. Agenturvergütungen werden gewährt, wenn die Agentur selbst der Auftraggeber ist. Die Weitergabe der Mittlerprovision ganz oder teilweise an den Kunden ist unzulässig. Die Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten oder Abrechnungen an die jeweils gültigen Preislisten der radio B2 GmbH zu halten.
5. Haftung
5.1 Die radio B2 GmbH haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der radio B2 GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht werden.
5.2 Die radio B2 GmbH haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.
5.3 Die radio B2 GmbH haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist, insofern nicht ein Fall von Ziffer 5.1 vorliegt, die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss.
5.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften.
6. Rücktrittsrecht
6.1 Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nicht. Über etwaige Gesuche des Auftraggebers kann die radio B2 GmbH frei entscheiden. Bittet der Auftraggeber weniger als vier Wochen vor der (Erst-)Ausstrahlung um Stornierung des Auftrags, so wird – falls die radio B2 GmbH der Bitte nachgibt – eine Storno-Gebühr in Höhe von 30% des Bruttoauftragswertes fällig.
6.2 Wünscht der Auftraggeber – unabhängig von einem Rücktritt von dem Auftrag –, dass die Ausstrahlung eines Werbespots unterbleibt, so wird die radio B2 GmbH, soweit dies noch möglich ist, diesem Wunsch Folge leisten. Der Anspruch von der radio B2 GmbH auf Zahlung des vereinbarten Preises bleibt davon unberührt, es sei denn, die radio B2 GmbH konnte den frei gewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben. In diesem Fall hat der Auftraggeber nur eine etwaige Preisdifferenz zu tragen.
7. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die radio B2 GmbH personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet. Gleiches gilt für Geschäftsdaten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Abweichungen vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der radio B2 GmbH schriftlich bestätigt wurden.
8.2 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin(-Charlottenburg).
8.4 Erfüllungsort ist Berlin-Charlottenburg.
8.5 Ansprüche des Auftraggebers gegen die radio B2 GmbH verjähren in sechs Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
8.6 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Teile unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
radio B2 GmbH
Pfalzburger Straße 43-44
10717 Berlin
Telefon: 030 284455-42
Telefax: 030 284455-33